Ihr Vermächtnis für die Berge wirkt!
In Ihrem Testament können Sie den Alpenverein-Gebirgsverein über vier verschiedene Wege unterstützen:
Ein Vermächtnis an den Alpenverein-Gebirgsverein
Mit einem Vermächtnis können Sie dem Alpenverein-Gebirgsverein einen fixen Geldbetrag oder eine bestimmte Sache (z.B.: Sparbuch, Lebensversicherung, Immobilien, Wertpapier oder andere Wertsachen) hinterlassen.
Der Alpenverein-Gebirgsverein als Miterbe
Sie können dem Alpenverein-Gebirgsverein einen Anteil an Ihrem Vermögen zukommen lassen.
Der Alpenverein-Gebirgsverein als Alleinerbe
Wenn Sie keine Angehören haben, besteht die Möglichkeit, den Alpenverein-Gebirgsverein als Alleinerben einzusetzen.
Der Alpenverein-Gebirgsverein als Ersatzerbe
Sinnvoll kann es auch sein, in Ihrem Testament Ersatzerben einzusetzen – und zwar für den Fall, dass der eingesetzte Erbe z.B. schon verstorben ist. Als Ersatzerbe könnte auch der Alpenverein-Gebirgsverein berücksichtigt werden.
Vielleicht haben auch Sie überlegt, uns bei unserer Arbeit zu unterstützen, indem Sie neben Ihrer Familie und Freunden auch den Alpenverein-Gebirgsverein in Ihrem Testament bedenken. Dies kann für den Erhalt unberührter Natur sowie für die Instandhaltung alpiner Infrastruktur wie Schutzhütten und Wege wichtig und sinnvoll sein.
