Das österr. Erbrecht

Ein Testament nach Ihren Wünschen

Ein Testament zu schreiben ist, unabhängig davon, wie viel Sie besitzen, immer sinnvoll. Immerhin bringen Sie mit einem Testament Ihren letzten Willen zum Ausdruck und können so wesentlich mitbestimmen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. So können Sie Uneinigkeiten bei den Hinterbliebenen verhindern, aber auch besondere Menschen und Organisationen berücksichtigen, die Ihnen am Herzen liegen. Und schließlich ist es für Sie bestimmt ein beruhigendes Gefühl, zu wissen, dass Ihr Nachlass so verwendet wird, wie Sie es sich zu Lebzeiten gewünscht haben.

Hinterlassen Sie kein Testament, so tritt einfach die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen, ändern und an neue Lebensumstände anpassen. Verfassen Sie ein neues Testament, so sollten Sie darin allfällige frühere Testamente ausdrücklich für ungültig erklären. Dies können Sie beispielsweise mit der Einleitung wie dieser tun: „Ich widerrufe hiermit alle meine bisherigen letztwilligen Verfügungen.“

Damit sind alle vorangegangenen Testamente ungültig. Im Idealfall vernichten Sie alle älteren Testamente, damit Klarheit geschaffen wird, welche letztwillige Verfügung die aktuelle ist und es nicht zu Streitereien der potentiellen Erben darüber kommen kann. Ein später geschriebenes Testament hebt im Zweifel jedes frühere Testament auf. Dies muss auch über das Datum feststellbar sein.

Die Formvorschriften für Testamente sind sehr streng, um einen Missbrauch aber auch eine leichtfertige Erstellung eines Testaments zu vermeiden. Um sicherzugehen, dass alle Vorschriften erfüllt werden, ist es empfehlenswert, sich juristisch beraten zu lassen. Ein formungültiges Testament ist zur Gänze unwirksam.

Ein Testament bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass so zu regeln, wie Sie das für richtig halten. Dabei ist es aber wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen.