Aufbewahrung des Testaments

Aufbewahrung des Testaments

Die Aufbewahrung eines Testaments ist im „Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer“ möglich. Dort wird es als Datei abgespeichert und im Fall der Fälle auch gefunden. Im Testamentsregister werden neben Ihren persönlichen Daten nicht nur der Inhalt Ihres Testaments, sondern auch das Datum der Erstellung gespeichert. Wollen Sie Ihr Testament privat aufbewahren, sollten Sie es an einem Ort aufbewahren, an dem es auch gefunden werden kann. Nur dann kann es im Sterbefall auch berücksichtigt werden.

Errichtung eines Testaments

Wir empfehlen, Ihr Testament von einem Notar oder Rechtsanwalt erstellen zu lassen. Dies hat eine Reihe von nicht zu unterschätzenden Vorteilen:

  • Es können keine Formfehler unterlaufen und die Formulierung erfolgt juristisch klar und eindeutig.
  • Es wird damit gewährleistet, dass der Inhalt Ihres Testaments vor Ihrem Ableben sicher geheim bleibt.
  • Der Notar oder Rechtsanwalt kann das Testament sofort im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer speichern. Somit kann es in Ihrem Todesfall nicht unterdrückt werden und ist sicher auffindbar. Für die Errichtung eines Testaments durch einen Notar oder Rechtsanwalt fallen Kosten für die Beratung, die Errichtung und auch für die Hinterlegung und Registrierung im Testamentsregister an.