Erbe und Vermächtnis

Bevor Sie Ihr Testament aufsetzen, ist zu guter Letzt auch noch die Unterscheidung zwischen den Begriffen „Erbe“ und „Vermächtnis“ wichtig.

Erbe

Als Erben bezeichnet man eine Person, die das gesamte Vermögen der Erblasserin bzw. des Erblassers oder eine bestimmte Quote (z.B. 1/2, 1/3, 1/4) davon erhält. Gibt es nur eine Erbin bzw. einen Erben, bekommt diese/dieser den gesamten Nachlass. Hat die Verstorbene bzw. der Verstorbene mehrere Erben bestimmt, so wird das Vermögen als Ganzes nach den bestimmten Quoten unter diesen aufgeteilt. Erben müssen eine Erbantrittserklärung abgeben, das Verlassenschaftsverfahren mitbestimmend abwickeln sowie Schulden der bzw. des Verstorbenen, Begräbnis- und Verfahrenskosten bezahlen.

Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis, können Sie jemandem einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache hinterlassen. Die Vermächtnisnehmerin bzw. der Vermächtnisnehmer hat dann nur das Recht auf diesen Betrag oder diese bestimmte Sache (z.B. ein Sparbuch oder ein Schmuckstück) und ist ansonsten am Verlassenschaftsverfahren nicht beteiligt und auch nicht für die Begleichung der vorgenannten Kosten verantwortlich.