Erbfolge und Pflichtteil

Die gesetzliche Erbfolge

Erstellen Sie kein Testament, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Erbberechtigt sind dabei die Ehegattin bzw. der Ehegatte und Blutsverwandte. Nur wenn keine Blutsverwandten vorhanden sind, können nicht geehelichte Lebensgefährtinnen bzw. –gefährten über die gesetzliche Erbfolge erben. Die Erbfolge bei den Verwandten richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad der Angehörigen und unterscheidet zwischen verschiedenen Linien. Verwandte der nächsten Linie sind immer nur dann erbberechtigt, wenn keine Verwandten der vorherigen Linie vorhanden sind. Wenn weder Ehegattin oder Ehegatte, Angehörige noch Lebensgefährten vorhanden sind, fällt der Nachlass an den österreichischen Staat.

Der gesetzliche Pflichtteil

Mit einem Testament können Sie innerhalb bestimmter Grenzen entscheiden, wer wie viel Ihres Vermögens erben soll. Einige Ihrer Angehörigen haben Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil des Erbes. Dazu zählen Ehegattin bzw. Ehegatte und Kinder bzw. Enkel, falls Ihre Kinder bereits verstorben sind. Bei Ihrer Ehegattin bzw. Ihrem Ehegatten und bei Ihren Nachkommen beträgt die Höhe des Pflichtteils die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Pflichtteilsberechtigten haben lediglich Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag. Sachen sind davon ausgeschlossen. Ihre Ehegattin bzw. Ihr Ehegatte hat automatisch Anspruch auf das sogenannte gesetzliche Vorausvermächtnis. Das bedeutet das Recht, in Ihrer gemeinsamen Wohnung bis zum eigenen Ableben wohnen zu dürfen und die darin befindlichen Gegenstände zu nutzen. Wenn Sie zu Ihren Lebzeiten Schenkungen machen, werden diese bei der Berechnung des Pflichtteils miteinbezogen.