Das fremdhändige Testament

Das fremdhändige Testament

Ein Testament kann auch von einer anderen Person als Ihnen mit dem Computer oder einer Schreibmaschine geschrieben werden. In diesem Fall müssen Sie aber vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen selbst (also eigenhändig) unterschreiben sowie den Zusatz eigenhändig anbringen, dass es sich um Ihren letzten Willen handelt. Zusätzlich müssen auch die drei Zeugen das Testament unterschreiben, wobei die Unterschrift der Zeugen einen handschriftlichen Zusatz enthalten muss, der auf ihre Zeugenschaft hinweist (z.B. „als Testamentszeuge“). Die Zeugen müssen auch Name, Adresse und Geburtsdatum anführen.